Weiterbildung und Fristen für Kraftfahrer im Personenverkehr
Langjährige und erfahrene Busfahrer im gewerblichen Personentransport sind gesetzlich zu einer zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Seit 10.09.2008 läuft eine Übergangsfrist, in der alle beruflichen Kraftfahrer im Personenverkehr zur Weiterbildung müssen.
Neueinsteiger, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erworben haben, müssen auch die komplette Weiterbildung erstmals nach 5 Jahren nach dem Erwerb dieser Grundqualifikation nachweisen.
Alle gewerblich tätigen Busfahrer ohne Grundqualifikation müssen spätestens bis 10. September 2013 ihre erste Weiterbildung komplett absolviert haben.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren. Bei einem Ablaufdatum des Führerscheins bis zum 10. September 2015 kann die Weiterbildung über den 10. Septmber 2013 hinaus bis spätestens bis zum 10. September 2015 verschoben werden.