Für die Benutzung und den Betrieb und den Einsatz von Flurförderzeugen (Gabelstaplern und Mitgängerstaplern ist eine theoretiesch und praktische Grundausbildung, ein Prüfung und die ausdrückliche Beauftragung durch die Betriebsleitung nötig.
Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) dazu neben einem Mindestalter von 18 Jahren auch die gesundheitlichen Eignung nachweisen (nach BGG 925).
Diese Grundausbildung wird von uns entsprechend den Unfallverhütungsvorschrifen (UVV) durchgeführt.
Die 2-tägigen Seminare entsprechen den Bestimmungen der VBG 36 sowie den Grundsätzen für die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der VDI Richtlinie 3632.
Dabei sind unsere Seminare für Teilnehmer mit und ohne Fahrpraxis geeignet. Nach erfolgreich abgelegter Erfolgskontrolle erhält der Teilnehmer den Fahrausweis sowie ein Zertifikat zur Vorlage beim Unternehmen.