Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV
Wer ist verpflichtet, sich weiterzubilden?
Bis spätestens 2014 müssen alle beruflichen Kraftfahrer in allen Branchen (Güterverkehr und Fernverkehr), die Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGm fahren, eine vorgeschriebene Weiterbildung nachweisen. Für alle Fahrer im gewerblichen Personenverkehr mit Fahrzeugen mehr als 8 Fahrgastplätzenläuft der Termin 2013 ab.
Wie muss die Weiterbildung erfolgen?
Innerhalb eines wiederkehrenden Zeitraums von 5 Jahren (wichtig ist die Gültigkeit des Führerscheins) sind mindestens 35 Zeitstunden Weiterbildung nachzuweisen. Die Themen der Weiterbildung sind vorgeschrieben und müssen alle absolviert werden; es ist keine Prüfung abzulegen. Die Seminarzeit darf als Einzelseminare, (fünf mal sieben Stunden) auf die Laufzeit verteilt werden.
Wie setzt sich die Weiterbildung zusammen?
Wir haben die drei Themenbereiche auf fünf verschiedene Seminare aufgeteilt. Dabei gibt es drei gemeinsame Basismodule für die Bereiche Güter- und Personenverkehr und jeweils zwei spezifische Module (je eins Güterverkehr und Personenverkehr).
Wer den LKW- und den Busschein beruflich nutzen will, besucht also 7 Seminare (drei Basis- und jeweils die beiden Fachrichtungs- Seminare). Für die jeweilige Fachrichtung allein nur 5 Seminartage nötig.
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
In den Kartenführerschein wird in der Spalte 12 die Ziffer "95 + Datum" eingetragen. Falls kein Kartenführerschein erteilt ist, sind die gültigen Teilnahmebescheinigungen mitzuführen.
Es müssen alle vorgeschriebenen Themenbereiche bestätigt sein, sonst erfolgt kein Eintrag im Führerschein.